Softwarepatent - Grundlagen

TailorPatent Softwarepatent

Ist Software patentierbar?

Zunächst die schlechte Nachricht in Bezug auf Patentierbarkeit: Software als solche ist nicht patentierbar! Für Software als solche, also das Computerprogramm, so wie Sie es geschrieben haben, bietet das Urheberrecht ausreichend Schutz.

Das Urheberrecht schützt Werke, insbesondere Sprachwerke aller Art einschließlich Computerprogramme, und zwar als Ganzes und in seinen Teilen. Ein Computerprogramm im Sinne des Urheberrechts ist ein Werk, welches das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung seines Urhebers ist. Der Ausdruck Computerprogramm umfasst alle Ausdrucksformen einschließlich des Maschinencodes sowie das Material zur Entwicklung des Computerprogramms.  

Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht in Bezug auf Patentierbarkeit: computerimplementierte Erfindungen oder im Fachjargon "Computer Implemented Inventions“, kurz CII genannt, können unter bestimmten Umständen patentierbare Erfindungen sein.  

Solche CIIs müssen dieselben grundlegenden Erfordernisse erfüllen, wie jede andere patentierbare Erfindung. Der Patentschutz ist Erfindungen auf allen Gebieten der Technik vorbehalten. Um patentfähig zu sein, muss die Erfindung einen "technischen Charakter" aufweisen oder - etwas präziser umschrieben - eine "Lehre zum technischen Handeln" zum Gegenstand haben. Das heißt, dass die Erfindung, eine an den Fachmann gerichtete Anweisung, eine bestimmte technische Aufgabe mit bestimmten technischen Mitteln zu lösen, enthalten muss.

Soweit bei einer CII ein technischer Charakter vorliegt, muss die Erfindung zudem noch neu gegenüber dem Stand der Technik sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, um patentierbar zu sein. 

Das europäische Patentamt versteht unter CIIs  Erfindungen, die einen Computer, ein Computer-Netzwerk oder andere programmierbare Geräte verwenden, wobei eines oder mehrere Merkmale dieser Erfindung gänzlich oder teilweise mit der Hilfe eines Computerprogramms realisiert sind. Heutzutage sind programmierbare Geräte aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie werden immer effizienter und kleiner und lösen dabei immer kompliziertere Aufgaben. Es verwundert daher nicht, dass in diesem Spezialgebiet der Erfindungen die Anzahl der beim europäischen Patentamt eingereichten Patentanmeldungen stetig ansteigt.

 

Fällt auch Ihre Software in die Kategorie der computerimplementierten Erfindung?

Kann Ihre Erfindung daher auch mit einem Patent geschützt werden?

TailorPatent hilft Ihnen gerne, die Frage der Patentfähigkeit für Ihre Software-Erfindung zu klären!

 

Lesen Sie mehr zum technischen Charakter einer Erfindung: Softwarepatent - technischer Charakter

 

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